Für ein effizientes und bürgernahes Parlament

Infostand
FDP Hockenheim sammelt Unterschriften für Verkleinerung des Landtags

Mit einem Informationsstand und einer Unterschriftenaktion zur Verkleinerung des baden-württembergischen Landtags hatte sich der FDP-Ortsverband Hockenheim bei sommerlichen Temperaturen vor der Stadtbibliothek platziert. Die dort beworbene Unterschriftensammlung zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ der FDP Baden-Württemberg plant die Zusammenlegung der Landtagswahlkreise, um eine weitere Aufblähung des Landtags zu verhindern. Trotz der hohen Temperaturen kamen einige interessierte Bürgerinnen und Bürger vorbei, um sich über die Aktion zu informieren.

„Ein effizientes und bürgernahes Parlament ist von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz unseres demokratischen Miteinanders. Wenn ständig gesetzliche Sollgröße überschritten wird, schadet dies der Effizienz – und geht auch noch zulasten des Steuerzahlers. Das gefährdet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren unserer Institutionen.“ Die Verhinderung der Aufblähung von Parlamenten, wie sie mit der Unterschriftensammlung zur Verkleinerung des Landtags angestrebt werde, sei daher im besten Sinne demokratisch, so die Kreisvorsitzende Julia Klein.

Die Freien Demokraten Baden-Württemberg hatten im März eine Unterschriftensammlung zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ gestartet. Durch die darin geplante Zusammenlegung der 70 Landtagswahlkreise auf nur noch 38 Landtagswahlkreise bei den nächsten Landtagswahlen soll der Landtag bei seiner Sollgröße von 120 Mandaten gehalten werden. Aktuell hat der Landtag durch die Überhangmandate 34 Abgeordnete „zu viel“.

Würde die Bevölkerung nochmal genauso, wie bei der Bundestagswahl 2021 wählen, könnte der künftige Landtag sogar statt bei 120 bei 216 Abgeordneten liegen. Gemeinderat Frank Köcher-Hohn warnt vor den Kosten: „Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, würde das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro zusätzlich kosten.“ Der Vorschlag der FDP würde die Sollgröße von 120 einhalten und das Geld könne stattdessen zum Beispiel in die Schulen und Infrastruktur der Kommunen investiert werden.

Zunächst werden nun 10.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren benötigt, das Begehren selbst erfordert die Unterschrift von mindestens einem Zehntel der baden-württembergischen Wahlberechtigen. Nimmt der Landtag daraufhin den Gesetzesentwurf nicht an, findet eine Volksabstimmung statt.